Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruchs aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.

2. Auftragserteilung

a) Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen.
b) Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
c) Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
d) bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführen der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht im angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht.

3. Reparaturdurchführung

a) Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
b) Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.

4. Reparaturkosten und Zahlung

a) Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden mit den auf dieser Seite veröffentlichten Preisen berechnet, sofern die hier beschriebene Fehlerursache vorliegt. Sollte der Festpreis nicht gehalten werden können, wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Höhe des Kostenvoranschlages werden nach Zeitaufwand und benötigtem Material veranschlagt. Eine Reparatur erfolgt nur nach Zustimmung des Auftraggebers.
b) Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung oder Überweisung des Rechnungsbetrages ausgegeben. Wurde ein Reparaturauftrag über diese Plattform erteilt und uns das Gerät zugesandt oder von uns eine Abholung veranlasst, wird die Ware dem Kunden wieder zugesandt.

5. Aufbewahrung und Abholung

a) Wurde das Gerät zur Reparatur persönlich gebracht, so ist die Reparaturware auch persönlich wieder abzuholen. Die Herausgabe der Ware erfolgt nur nach Barzahlung.
Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.
b) Wurde das Gerät über diese Seite zur Reparatur angemeldet
und uns zugesandt oder von uns eine Abholung veranlasst, wird das Gerät dem Kunden nach Überweisung des Rechnungsbetrages wieder zugesandt.
c) Wird die Reparaturrechnung nicht innerhalb 3 Wochen nach Reparaturfertigstellung und Zahlungsaufforderung bezahlt, berechnen wir Lagerkosten. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungsfrist.
d ) Wird die Reparaturrechnung nicht innerhalb 6 Monate nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung bezahlt, sind wir berechtigt das Gerät zur Deckung unserer Kosten zu veräußern.
e) Punkt c) und d) sind unabhängig davon, ob die Reparatur über diese Seite angemeldet wurde.

6. Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen

a) Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme.
b) Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen
c) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäße Handhabung und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
d) Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung Systemeinstellung der Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o. ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.

7. Haftung

a) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
b) Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.

8. Datensicherung

Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns – sofern eine solche möglich ist – hat der Kunde zu tragen.

9. Gerichtsstandsvereinbarung

Es gilt unser Gesellschaftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.