1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen
gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch
für Reparaturen auf Grund eines Anspruchs aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht
oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
2. Auftragserteilung
a) Einen eventuellen Anspruch
aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss
der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des
Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen.
b) Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag
für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt.
Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während
der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren
des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
c) Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann
der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten
wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen
Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes, ist das Einverständnis
des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
d) bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des
Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführen der Arbeiten
zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand
nicht im angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes
steht.
3. Reparaturdurchführung
a) Wir sind berechtigt, die
Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
b) Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die endgültige Reparaturzeit
ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.
4. Reparaturkosten
und Zahlung
a) Sämtliche kostenpflichtigen
Reparaturen werden mit den auf dieser Seite veröffentlichten Preisen
berechnet, sofern die hier beschriebene Fehlerursache vorliegt. Sollte
der Festpreis nicht gehalten werden können, wird ein Kostenvoranschlag
erstellt. Die Höhe des Kostenvoranschlages werden nach Zeitaufwand
und benötigtem Material veranschlagt. Eine Reparatur erfolgt nur
nach Zustimmung des Auftraggebers.
b) Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung
oder Überweisung des Rechnungsbetrages ausgegeben. Wurde ein Reparaturauftrag
über diese Plattform erteilt und uns das Gerät zugesandt oder
von uns eine Abholung veranlasst, wird die Ware dem Kunden wieder zugesandt.
5. Aufbewahrung und
Abholung
a) Wurde das Gerät zur
Reparatur persönlich gebracht, so ist die Reparaturware auch persönlich
wieder abzuholen. Die Herausgabe der Ware erfolgt nur nach Barzahlung.
Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer
des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises
auszuhändigen.
b) Wurde das Gerät über diese Seite zur Reparatur angemeldet
und uns zugesandt oder von uns eine Abholung veranlasst, wird das Gerät
dem Kunden nach Überweisung des Rechnungsbetrages wieder zugesandt.
c) Wird die Reparaturrechnung nicht innerhalb 3 Wochen nach
Reparaturfertigstellung und Zahlungsaufforderung bezahlt, berechnen
wir Lagerkosten. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen
und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten
den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten,
erlischt unsere Aufbewahrungsfrist.
d ) Wird die Reparaturrechnung nicht innerhalb 6 Monate nach schriftlicher
Mitteilung über die Fertigstellung bezahlt, sind wir berechtigt das
Gerät zur Deckung unserer Kosten zu veräußern.
e) Punkt c) und d) sind unabhängig davon, ob die Reparatur über
diese Seite angemeldet wurde.
6. Ansprüche aus
Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
a) Ansprüche wegen Mängeln
bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr
nach Abnahme.
b) Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst
auf Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der
Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Reparaturvertrages verlangen
c) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige
Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss,
Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch
gegen uns. Die Unsachgemäße Handhabung und Vertragswidrigkeit
bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
d) Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch
Veränderung Systemeinstellung der Installation von Software, Treibern,
weiteren Hardwarekomponenten o. ä. verursacht wurden, begründen
keinen Anspruch des Kunden.
7. Haftung
a) Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft.
b) Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur
kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist
der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
8. Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur
kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für
die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr
allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag eine erforderliche
Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes
obliegt dem Kunden. Die Kosten für etwaige Wiederherstellung des
Datenbestandes durch uns – sofern eine solche möglich ist –
hat der Kunde zu tragen.
9. Gerichtsstandsvereinbarung
Es gilt unser Gesellschaftssitz
als ausschließlicher Gerichtsstand soweit der Kunde Vollkaufmann
ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
unbekannt ist.